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"ulli" <u.unger ät lnadeshda.org>14. Dec 2010 19:46

IG Metall: BAG spricht christlichen Gewerkschaften Tariffähigkeit ab

BAG spricht christlichen Gewerkschaften Tariffähigkeit ab

Künftig keine Gefälligkeitstarifverträge in der Leiharbeit mehr

14.12.2010 ?

Flexibel und billig - dafür schätzen viele Arbeitgeber die Leiharbeit.
Mithilfe der Tarifgemeinschaft
Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalagenturen (CGZP)
konnten sie jahrelang die Löhne in
der Branche drücken und die Metalltarife umgehen. Nachdem das
Bundesarbeitsgericht nun der CGZP die
Tariffähigkeit abgesprochen hat, drohen Ver- und Entleihern Nachforderungen
in Milliardenhöhe.

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat der Tarifgemeinschaft Christlicher
Gewerkschaften für Zeitarbeit und
Personalserviceagenturen (CGZP) die Tariffähigkeit abgesprochen. Auf
Grundlage dieser "Tarifverträge"
wollten die Arbeitgeber das "Equal-Pay-Prinzip" umgehen. Die Tarifverträge
der CGZP sind jedoch unwirksam.

Nicht tariffähig
In der Mitteilung zu seiner Entscheidung stellt das BAG fest, die CGZP sei
kein Zusammenschluss tariffähiger
Gewerkschaften, weil sich ihre Mitgliedsgewerkschaften nicht im Umfang ihrer
Tariffähigkeit
zusammengeschlossen hätten. Der in der Satzung der CGZP festgelegte
Organisationsbereich für die
gewerbliche Arbeitnehmerüberlassung gehe zudem über den ihrer einzelnen
Mitgliedsgewerkschaften hinaus.

Unwirksame "Tarifverträge"
Die IG Metall begrüßt die Entscheidung des BAG und sieht sich in ihrer
Auffassung bestätigt, dass es sich bei
der CGZP um eine nicht tariffähige Organisation handelt. "Mit diesem
Beschluss steht fest, dass die mit der
CGZP abgeschlossenen Tarifverträge unwirksam sind und alle danach bezahlten
Beschäftigten - im Rahmen der
Verfall- und Verjährungsfristen Anspruch auf gleiche Bezahlung und gleiche
Arbeitsbedingungen wie die
Stammbeschäftigten haben", erklärt Thomas Klebe, Justiziar der IG Metall.
Der Beschluss sei ein
unübersehbares Signal an die Arbeitgeber, nicht länger Pseudogewerkschaften
zum Lohndumping einzusetzen -
weder in der Leiharbeit noch in anderen Bereichen.

Enorme Rechtsfolgen
Klebe weist zudem auf die enormen Rechtsfolgen des Beschlusses hin: "Wenn
kein gültiger Tarifvertrag
vorliegt, sind die Verleihunternehmen verpflichtet, allen Leiharbeitern
rückwirkend die Differenz zu den
regulären Tariflöhnen der Stammbeschäftigten nachzuzahlen." Es sei daher mit
zunehmenden Klagen von
Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmern zu rechnen, die bisher auf
Grundlage des unwirksamen CGZP-
Tarifs entlohnt wurden. Bei der Prüfung und Geltendmachung ihrer Ansprüche
werde die IG Metall die
Betroffenen unterstützen.

Sozialversicherungsträger in der Pflicht
Doch auch an anderer Stelle drohen den Ver- und hier auch den
Entleihunternehmen massive Nachforderungen:
Als Folge des Beschlusses können die Sozialversicherungsträger die zu
niedrig entrichteten Beiträge für die
letzten vier Jahre von ihnen nachfordern - laut Schätzungen immerhin 500 bis
600 Millionen Euro pro Jahr.

IG Metall-Justiziar Klebe sieht daher nun insbesondere die jeweiligen
Sozialversicherungsträger in der Pflicht zu
handeln, da Ende des Jahres Ansprüche für 2006 verfallen. "Die Sozialkassen
müssen die Beiträge noch vor dem
Jahreswechsel einfordern. Sonst verschenken sie viel Geld", so Klebe.


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