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Sabine Ellersick <S.ELLERSICK ät NADESHDA.org>3. Feb 2010 20:57

Vortrag zu ELENA am 10.02.2010 in Osnabrueck


Hallo,

hier ein Veranstaltungshinweis in eigener Sache (ich bin der Referent):

* ELENA - ein schöner Name - aber auch eine schöne Sache?

Hinter dem wohlklingenden Namen ELENA verbirgt sich der ganz harmlos
klingende "ELektronische ENtgeltNAchweis". Nahezu jede/r Arbeitgeber/in
ist seit dem 01. Januar 2010 verpflichtet, monatlich einen solchen
elektronischen Entgeltnachweise für jede/n Arbeitnehmer/in zu erstellen.


* Wo? Osnabrück, Seminarstraße 20 - Universität, 15/131 EW-Gebäude (das
ist das Gebäude beim Schloss/Neumarkt) (vgl.
<http://www2.uni-osnabrueck.de/allgemein/lageplan/geb15.html>)


* Wann? 10. Februar 2010 um 18:00 Uhr

* Inhalt:

Zuerst einmal hört sich das Verfahren - auch aus Datenschutzsicht - noch
gut an:

Durch den Einsatz des ELENA-Verfahrens, bleibt es beispielsweise einem
Arbeitnehmer, der trotzt seines Jobs Wohngeld beantragen will, erspart
bei seiner Arbeitgeberin eine Gehaltsbescheinigung anzuforden. Das Amt,
das den Wohngeldantrag bearbeitet, kann dann nach Freigabe durch den
Antragsteller auf dessen elektronischen Entgeltnachweis zugreifen. D.h
die Arbeitgeberin des Antragstellers bekommt gar nicht mit, dass ihr
Arbeitnehmer Wohngeld beantragt.

Soweit so gut. Doch die Datenschützer finden das ganz nicht so toll: Es
handelt sich bei ELNEA ?um eine Vorratsdatenspeicherung von sensiblen
Daten, die bei dem größten Teil der Bevölkerung für die ursprünglichen
Zwecke nicht benötigt wird" schreibt Thilo Weichert, Leiter des
Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz schon am 25. Juni 2008 in
seiner Pressemitteilung.

ELENA hat auch noch einen großen technischen Haken: Der elektronische
Entgeltnachweis wird nicht bei dem/der Betroffenen sondern bei einer
zentralen Stelle gespeichert. Zwar werden die Daten verschlüsselt
gespeichert, aber die Entschlüsselung kann technisch ohne Mitwirkung
des/der Betroffenen erfolgen.Die Freigabe des Zugriffs auf die
ELENA-Daten durch den/die Betroffene/n ist zwar rechtlich
vorgeschrieben, aber technisch nicht erforderlich. Dies bedeutet, dass
durch entsprechende Gesetzesänderungen Behörden auch Zugriffsrechte ohne
Zustimmung des/der Betroffenen eingeräumt werden können. Die Date werden
zwar verschlüsselt gespeichert, aber die Entschlüsselung kann ohne
Mitwirkung des/der Betroffenen erfolgen.

Was dies nun - insbesondere für die Arbeitnehmer/innen - bedeutet, wie
ELENA funktionieren soll, ob und was noch gegen ELENA unternommen werden
kann, beleuchtet der Vortrag von Werner Hülsmann, Diplom-Informatiker
und Datenschutzexperte.


* Veranstalter: PanoptikOS <http://www.panoptikos.de>


Viele Grüße,

Werner


- --
Forum InformatikerInnen für Frieden und
gesellschaftliche Verantwortung (FIfF) e.V.
URL: http://www.fiff.de

FIfF-Regionalgruppe Konstanz
c/o Werner Hülsmann,
Obere Laube 48, D-78462 Konstanz
Tel.: 07531 / 365 90 56 Mobil: 0179 / 4686484
E-Mail: werner ät fiff.de - http://fiff.almeprom.de
Jabber: werner-kn ät jabber.ccc.de
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