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Auswahl: [FIfF e.V.]
Sabine Ellersick <S.ELLERSICK ät NADESHDA.org>20. Oct 2011 21:30

FIfF: [DVD-PE] Deutsche Datenschutzorganisationen verlangen europaeische Mindesstandards im Beschaeftigtendatenschutz


Sehr geehrte Damen und Herren,

anbei finden Sie eine gemeinsame Presseerklärung der DVD mit dem
Berufsverband der Datenschutzbeauftragten Deutschlands und der
Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherheit.

Mit freundlichen Grüßen,
Karin Schuler
Vorsitzende DVD e.V.

**********schnipp******************

Gemeinsame Presseerklärung des Berufsverbandes der
Datenschutzbeauftragten Deutschlands e.V., der Deutschen Vereinigung für
Datenschutz e.V. und der Gesellschaft für Datenschutz und
Datensicherheit e.V.

Deutsche Datenschutzorganisationen fordern europäische Mindeststandards
beim Beschäftigtendatenschutz.

Im Europäischen Parlament in Brüssel erörterten gestern
Datenschutzverbände mit Europäischen Abgeordneten die Möglichkeiten der
Einbindung des Beschäftigtendatenschutzes in europäische Regelungen. Die
Veranstaltung fand auf Initiative der Deutschen Vereinigung für
Datenschutz e.V. (DVD) und auf Einladung der Europaabgeordneten Cornelia
Ernst statt.

Der Berufsverband der Datenschutzbeauftragten Deutschlands e.V. (BvD),
die DVD und die Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherheit e.V.
(GDD) diskutierten dabei neben der Einladerin mit den Abgeordneten
Birgit Sippel und Jan-Phillip Albrecht, Armin Duttine als Vertreter des
Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses und dem für Datenschutz
zuständigen Direktor der Generaldirektion Justiz der Europäischen
Kommission, Herrn Paul Nemitz.

Anlässlich dieses Expertengesprächs betonten alle drei großen deutschen
Datenschutzvereinigungen gemeinsame Positionen.
GDD, BvD und DVD forderten übereinstimmend, dass grundlegende
Mindeststandards zum Schutz von Beschäftigten auf europäischer Ebene
verbindlich verankert werden müssten. Sie setzten sich außerdem dafür
ein, dass nationale Verbesserungen darüber hinaus möglich sein sollen,
ohne jedoch hinter die Mindeststandards zurückzufallen.

Beispielhaft wurden in diesem Sinne Mindeststandards diskutiert, die
nach übereinstimmender Meinung in vielen weiteren Bereichen entwickelt
und etabliert werden müssen:
* Die Möglichkeit, eine Datenverarbeitung im Arbeitsverhältnis auf eine
Einwilligung von Beschäftigten zu stützen, darf allenfalls in streng
begrenzten Ausnahmefällen zugelassen werden.
* Die Durchführung medizinischer Untersuchungen von Beschäftigten muss
sich streng an dem für den jeweiligen Arbeitsplatz erforderlichen Maß
orientieren. Das Patientengeheimnis muss jederzeit gewahrt sein.
* Die behördlichen Kontrollmöglichkeiten müssen dem Gefährdungspotenzial
entsprechen: je stärker grenzübergreifende Datentransfers erleichtert
werden, desto größer muss die Kontrolldichte sein, damit systematischer
Missbrauch vereinfachter europäischer Regelungen unterbunden werden kann.
* Die Europäisierung des Modells betrieblicher Datenschutzbeauftragter,
der als fachkundiger, unabhängiger Experte das Unternehmen zu
datenschutzgerechter Organisation und Umsetzung führen soll, wurde von
allen Anwesenden begrüßt.
Hierzu Prof. Peter Gola, Vorsitzender der GDD: " Dies ist zwar eine
Lösung, mit der wir besonders in Deutschland sehr vertraut sind, aber
gerade wegen der positiven Erfahrungen können wir sie uneingeschränkt
für den gesamten europäischen Raum empfehlen." Wichtig sei, die in der
EU-Datenschutzrichtlinie verankerte Unabhängigkeit der
Datenschutzkontrollinstanzen für den Datenschutzbeauftragten
EU-rechtlich zu konkretisieren und die Außerachtlassung von
Vorabkontrollen zu sanktionieren.

Es wurde allgemein abgelehnt, Datenschutz hinter die
Wirtschaftsförderung zurückzustellen.
Karin Schuler, Vorsitzende der DVD merkte hierzu an: "Solange ein
Datenschutzverstoß gleichsam ,aus der Portokasse' bezahlt werden kann,
darf der europäische Gesetzgeber sich nicht auf die Einsicht der
Unternehmen alleine verlassen. Thomas Spaeing, Vorsitzender des BvD,
ergänzte: "Spätestens wenn Datenschutz als wirtschaftsfeindlich
bezeichnet wird, ist es Zeit für den Gesetzgeber, Flagge zu zeigen und
klarzustellen, dass es wirtschaftlichen Erfolg ohne Schutz der
Beschäftigten nicht geben kann."

Die anwesenden Experten sowie die Vertreter des Parlaments und der
Kommission waren sich einig, dass die Diskussion fortgesetzt werden
soll. Herr Nemitz betonte außerdem das fortbestehende Interesse der
Kommission, die grundlegende Neugestaltung des europäischen
Datenschutzrechtes mit den Verbänden der Zivilgesellschaft zu
diskutieren und Anregungen aufzunehmen.
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